Wir Zwangsbeglückten
Arbeiter- und Wirtschaftskammer sind Paradebeispiele für aufgeblähte Apparate. Parteipolitische Verflechtung und Reformresistenz prägen die Organisationen.

Als die Kammern der gewerblichen Wirtschaft nach 1945 wiedererrichtet wurden, war die Idee nachvollziehbar: In einem zerstörten Land sollte es eine handlungsfähige Selbstverwaltung geben, die die Stimmen der Unternehmen bündelt, Ausbildung organisiert, in der Sozialpartnerschaft verhandelt und gegenüber Staat und Verwaltung als Ansprechpartner auftritt. Der gesetzliche Zweck lautet bis heute, dass Wirtschaftskammern „zur Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder“ errichtet sind.
Neustart für Österreich
Nur: Zwischen Zweck und Wirkung klafft inzwischen eine Lücke. Tatsächlich ist das Kammersystem immer das eines Monopols: Wer einen Gewerbeschein löst, ist automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer. Ohne Austrittsoption. Dieser fehlende Exit ist entscheidend. In Märkten diszipliniert Konkurrenz die Anbieter: Wer teuer, träge oder irrelevant wird, verliert Kunden. Die WKO hingegen wird nicht verlassen, sondern mitfinanziert – selbst dann, wenn der einzelne Unternehmer weder Leistung noch Nutzen erkennt.
Ein System ohne Austrittsmöglichkeit fördert die Bequemlichkeit der Organisation: Sie optimiert nicht für Mitglieder, sondern für den eigenen Apparat. Mitglieder, die sich mehr erwarten, müssen ein zweites Mal zahlen – für den kundenorientierten Service freiwilliger Verbände wie beispielsweise der Hotelvereinigung, des Handelsverbands und der Industriellenvereinigung.
So stark die Verankerung der Wirtschaftskammer im Gesetz ist, so dünn ist ihre demokratische Rückkopplung. Wirtschaftskammerwahlen mobilisieren nur einen Bruchteil der Mitglieder. Die Wahlbeteiligung lag 2025 bei nicht einmal 27 Prozent, mit Werten in einzelnen Bundesländern bis hinunter auf 16 Prozent. Eine Organisation, die so wenig aktive Zustimmung generiert, muss daher vorsichtig sein, wenn sie für „die Wirtschaft“ sprechen will, als wäre sie ein homogener Block.
Im Einfluss einer Partei
Die WKO ist kein Sprachrohr der Betriebe mehr, sondern ein eigener Apparat mit internen Logiken, Machtstrukturen und politischen Reflexen. Dazu kommt die enge Bindung an eine einzelne Partei. So war die Wirtschaftskammer beispielsweise in der Mercosur-Debatte auffällig ruhig. Schließlich handelt es sich um ein Thema, das die Volkspartei spaltet wie ein Canyon.
Da halten die Exponenten der Wirtschaftskammer lieber aus Parteiräson den Ball flach und lassen dem Landwirtschaftsflügel breiten Raum, als im Interesse der eigenen Mitglieder in die Offensive zu gehen und bessere Exportbedingungen zu erkämpfen.
Im Interesse der Mitglieder wären auch niedrigere Lohnabgaben. Weil aber die größte Einnahmequelle der WKO aus einer Lohnabgabe sprudelt, entpuppt sich die Predigerin des Wassers als eine exzessive Weintrinkerin.
Hohe Beiträge, große Reserven
Bei den Kosten der Kammern geht es um mehr als Peanuts. Die gesamten, überwiegend aus Pflichtbeiträgen lukrierten Einnahmen der WK-Organisation beliefen sich im Jahr 2024 auf mehr als 1,3 Milliarden Euro. Gleichzeitig bestehen Rücklagen von rund zwei Milliarden Euro. Zum Größenvergleich: Der Bund nahm 2024 aus der Körperschaftsteuer (KöSt) etwas über 13 Milliarden Euro ein. Im Schnitt zahlen die Unternehmen also für zehn Euro KöSt zusätzlich noch einen Euro Kammerbeitrag. Wer in dieser Größenordnung verpflichtend einhebt, muss besonders streng begründen, warum ein Apparat Rücklagen in Milliardenhöhe bildet, während viele Betriebe gleichzeitig über Abgabenlast, Arbeitskräftemangel und Regulierungsflut klagen.
Zahlen & Fakten
Charakteristisch ist dabei nicht nur die Höhe, sondern auch die Art der Einhebung: Die Kammer hebt drei Umlagen ein. Die „Kammerumlage 1“ (KU 1) läuft als Zuschlag über die Vorsteuer, die „Kammerumlage 2“ (KU 2) unter dem Decknamen „Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag“ als Lohnabgabe über die Gehalts- und Lohnsumme, und dazu kommt die Grundumlage über die Fachgruppen. Nur die Grundumlage ist als eigener Beitrag sichtbar und damit zumindest prinzipiell nachvollziehbar. KU 1 und KU 2 dagegen verstecken sich als Anhängsel zu bestehenden Abgabenströmen. Allein das Zerlegen der Beiträge auf drei Quellen spricht gegen die Annahme, dass die Kammer auf der Höhe der Zeit arbeitet: Wer Klarheit und Kostenwahrheit ernst nimmt, macht Mitgliedsbeiträge erkennbar, anstatt sie zu verschleiern.
Gut dotierte Arbeiterkammer
Wer über Pflichtbeiträge und fehlende Exit-Optionen spricht, darf nicht nur auf die Wirtschaftskammer schauen. Als einziges EU-Land neben Luxemburg kennt Österreich eine obligatorische Kammermitgliedschaft für Unselbständige. Die so eingerichtete Arbeiterkammer finanziert sich ebenfalls über eine gesetzliche Umlage, die auf intransparente Art, verpackt mit den Sozialversicherungsbeiträgen, vom Gehalt abgezogen wird. Sie beträgt 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Damit liegt der maximale Beitrag 2026 bei rund 416 Euro pro Jahr pro Kopf. In die Kammer fließen so jährlich mehr als 700 Millionen Euro. Die Kombination aus kollektivvertraglich vereinbarten Erhöhungen, steigender Höchstbeitragsgrundlage und mehr Beschäftigten lässt die Einnahmen weit jenseits der Inflationsrate anwachsen, ohne dass Mitglieder darüber abstimmen oder sich abmelden könnten.
Privat ginge es günstiger
Das Argument lautet oft: Dafür bekommt man Rechtsschutz, Konsumentenschutz und Interessenvertretung. Nur sei auch hier die Frage der Verhältnismäßigkeit erlaubt – und vor allem die Frage der Wahlfreiheit. Wer privat zahlt, kann Leistung und Preis vergleichen und bei Enttäuschung wechseln. Wer gesetzlich zahlt, nicht. Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht, Konsumenten- und Wohnrecht wäre bereits unter 200 Euro im Jahr am freien Markt zu bekommen.
Das viele Geld verlockt die beiden großen Kammern dazu, erhebliche Mittel in die Förderung ihrer Kammerfraktionen zu lenken. In Jahren rund um Kammerwahlen fließen Summen in der Größenordnung der Bundesparteienförderung und landen vorwiegend beim schwarzen Wirtschaftsbund und bei der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter. Die Zwangsmitglieder werden natürlich nicht gefragt, ob sie es schätzen, dass Millionen an Parteiorganisationen fließen; zahlen müssen freilich alle.
Während AK-Mitglieder immer nur einfache Mitglieder sind, kennt die WKO ein besonderes Extra: Mehrfachmitgliedschaften. In diese rutschen die Firmen auf unterschiedliche Weise. Erstens: Wenn sie mehrere Gewerbeberechtigungen haben. Viele Unternehmen brauchen das, um ihr Angebot sauber und rechtssicher abzudecken: ein Handwerksbetrieb mit Planung, Montage und Service; ein Handelsunternehmen mit zusätzlichem Reparaturbetrieb; ein IT-Unternehmen mit Beratung, Softwareentwicklung und Schulung. Das führt zu mehrfachen Zuordnungen in Fachorganisationen und das wiederum zu mehrfachen Grundumlagen. Wer vielseitig arbeitet, zahlt also mehrfach.
Doppel- und Dreifachrechnung
Zweitens: Wenn sie in mehreren Bundesländern aktiv sind. Wer in mehr als einem Bundesland Betriebsstätten hat oder dort dauerhaft tätig ist, landet rasch in mehreren Landeskammern mit eigenen Umlagen, eigenen Strukturen und eigenen Funktionärsebenen. Das Ergebnis ist vorhersehbar: Der Preis für unternehmerisches Wachstum steigt wegen institutioneller Doppel- und Dreifachverrechnung.
Noch problematischer wird es, wenn die Wirtschaftskammer im behördlichen Verfahren als Gatekeeper mitwirkt. Bei Ansuchen im Gewerberecht kann die Bezirksverwaltungsbehörde zur Beurteilung der fachlichen Eignung potenzieller Anbieter eine Stellungnahme der zuständigen Wirtschaftskammer einholen, etwa über die individuelle Befähigung des Bewerbers in reglementierten Gewerben.
Hohe Hürde für Mitbewerber
Das klingt vernünftig: Fachfragen brauchen Expertise. Doch hier liegt ein Interessenkonflikt vor. Denn die Kammer repräsentiert bestehende Marktteilnehmer, also jene, die von weniger Wettbewerb profitieren. Und genau diese Kammer soll jetzt über den Markteintritt eines Mitbewerbers entscheiden. Sie könnte verlockt sein, neue Konkurrenz auszubremsen. Wie weit sich diese Logik ausdehnen kann, zeigt beispielhaft herausgegriffen das Förderprogramm KMU.DIGITAL. Es soll kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützen und wird als Initiative des Wirtschaftsministeriums „in Kooperation“ mit der WKO geführt.
Damit Unternehmensberater oder IT-Dienstleister Beratungen anbieten dürfen, die im Rahmen dieses Programms gefördert werden, ist eine spezifische Zertifizierung Voraussetzung. Der Weg dorthin führt über die incite-Akademie des Fachverbandes „Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT“, inklusive kostenpflichtiger Workshops und Lehrgänge. Schon der Basisworkshop wird mit 520 Euro netto ausgewiesen.
Die incite Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungs GmbH wiederum steht zu 100 Prozent im Eigentum des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT). So wird ein staatlich kofinanziertes Förderinstrument in ein hausinternes Umsatzmodell der Kammer verlängert: Wer beraten will, muss zuerst beim eigenen Kammerapparat ein Ticket lösen.
Das WIFI als Konkurrent
Hinzu kommt ein weiterer Widerspruch: Die Wirtschaftskammer tritt über ihre Bildungsmarken teilweise selbst als Marktteilnehmer auf und macht damit eigenen Mitgliedern Konkurrenz. Dass es Fortbildungsfelder gibt, die sonst niemand abdeckt, kann eine legitime Aufgabe für das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) der WKO sein – etwa sehr spezifische, gewerberechtlich gebundene Schulungen.
Aber bei allgemeinen Angeboten wie zum Beispiel Sprachkursen gibt es in Österreich eine breite private Bildungslandschaft; private Sprachinstitute existieren in großer Zahl. Wenn eine Organisation mit Zwangsmitgliedschaft dort mit Infrastruktur, Marke, Quersubventionierungsmöglichkeiten und einem direkten Zugang zu Mitgliedern als möglichen Kunden auftritt, ist das ein Wettbewerb auf ungleichem Spielfeld. Förderung der Wirtschaft heißt jedoch, private Initiative zu ermöglichen, nicht sie mit eigenen subventionierten Angeboten zu bedrängen.
Damit sind wir wieder beim Gründungszweck. Die Kammern sollten gemeinsame Interessen vertreten und die Wirtschaft fördern. Heute wirkt die Organisation vielerorts wie ein System, das sich aus sich selbst heraus legitimiert: Zwangsbeiträge schaffen Rücklagen, Rücklagen rechtfertigen Angebote, Angebote rechtfertigen Strukturen – und Strukturen brauchen wiederum Zwangsbeiträge. Ein Anreiz zur Selbstbegrenzung fehlt völlig.
Für eine moderne, liberale Wirtschaftsordnung ist das ein Problem. Denn sie lebt von der Freiheit des Markteintritts, fairen Wettbewerbsbedingungen und der Verantwortung der Unternehmer. Die Wirtschaftskammer erfüllt ihren ursprünglichen Zweck nur noch teilweise – und in kritischen Punkten steht sie ihm entgegen: Sie verteuert Wachstum durch Mehrfachmitgliedschaften, sie kann den Markteintritt neuer Teilnehmer verzögern, sie tritt selbst als Mitbewerber auf, und sie finanziert all das mit Beiträgen, die für viele Mitglieder nicht einmal als „Mitgliedsbeitrag“ erkennbar sind.
Solange sich daran nichts ändert, bleibt die Wirtschaftskammer nicht Lösung, sondern Teil des Problems: Sie erfüllt ihren Zweck immer seltener und bringt für viele Unternehmen mehr Hindernisse als Nutzen.
Ein System ohne Schranken
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass fast alle europäischen Länder ohne Pflichtmitgliedschaft auskommen. Warum sollten freiwillige Mitgliedschaften in Kammern daher in Österreich nicht funktionieren? Und selbst dort, wo es eine Pflichtmitgliedschaft gibt – beispielsweise in Deutschland –, sind die Beiträge deutlich geringer und die Strukturen deutlich schlanker als in Österreich.
So oder so: Um eine massive Redimensionierung der Kammern kommen wir nicht herum. Von der Wirtschaftskammer-Spitze angekündigte Einsparungen von vier Millionen Euro sind – bei jährlichen Einnahmen von 1,3 Milliarden Euro – jedenfalls ein deutliches Indiz dafür, dass es keine ernsthafte Reformbereitschaft gibt.
Conclusio
Reformcheck
Vorschlag
Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht für sämtliche Kammern werden abgeschafft. Die Kammern könnten weiterhin bestehen bleiben, wären aber wie Gewerkschaften und private Berufsverbände – beispielsweise die Industriellenvereinigung oder der Handelsverband – auf freiwillige Mitglieder angewiesen.
Was ist dafür notwendig?
Die Kammern selbst sind als Selbstverwaltungskörper in der Verfassung verankert. Ob damit auch die obligatorische Mitgliedschaft und die Beitragspflicht in der Verfassung verankert wurden, ist offen. Einiges spricht dafür, dass sich die obligatorische Mitgliedschaft und die Beitragspflicht mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens einem Drittel der Abgeordneten im Nationalrat jeweils abschaffen ließen. Die Beitrags- und Mitgliedschaftspflicht für Landwirtschaftskammern müssen durch eigene Landesgesetze (jeweilig notwendige Mehrheit im Landtag) geändert werden.
Verfassungsrechtler Elio Dalpra, Universität Wien, prüft Reformideen aus unserer Serie „Neustart für Österreich“ auf ihre gesetzliche Umsetzbarkeit.
Zur Serie:
Neustart für Österreich
Der desolate Zustand der Republik lässt sich mit kosmetischen Eingriffen nicht beheben. Will Österreich wirtschaftlich wieder aufschließen, muss ein echter Neustart her.