Die 7 größten Mythen zur Neutralität

Für viele Österreicher ist die Neutralität ein wichtiges Identitätsmerkmal. Doch die Sinnstiftung wird durch allerlei Unsinn über Entstehung und Bedeutung der Nichteinmischung gestört.

Bild zum Thema Neutralität: Eine aus Erde und Sandsäcken gebaute Stellung im Freien. Eine Person in Tarnkleidung und Schutzausrüstung kniet hinter der Sandsackwand und hält ein Gewehr in Richtung des offenen Geländes. Der Boden ist uneben und bewachsen, und im Hintergrund stehen mehrere Bäume.
Während einer Kampfübung in Allensteig zünden Pyrotechniker mächtige Knallkörper, um die Soldaten mit dem Inferno vertraut zu machen, das auf einem realen Schlachtfeld tobt. © Florian Rainer

Oft gehört und selten hinterfragt – so verfestigen sich vermeintliche Gewissheiten in breiten Teilen der Bevölkerung. Rund um Österreichs Neutralität ist das nicht anders. Doch hinter diesen sieben Annahmen stecken Irrtümer, Wunschdenken oder längst veraltete Fakten:

1. „Die Neutralität schützt uns.“

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Österreich zehn Jahre lang besetzt – das war auch im internationalen Vergleich eine lange Zeit. Die Neutralität war ein Kompromiss, um die völlige Unabhängigkeit zurückzuerlangen. Doch in Österreich wurde die Neutralität schon früh vor allem als eine Art Sicherheitsstrategie gesehen: ein kleiner Staat, der inmitten „rivalisierender, aber in einem labilen Gleichgewicht stehender Mächte“ liegt und glaubt, „das Übergreifen potenzieller Konflikte zwischen diesen durch Verweigerung von Bündnissen verhindern zu können“, wie es der große österreichische Völkerrechtler Karl Zemanek unmittelbar nach Ende des Kalten Krieges formuliert hat.

Damals hat er aber auch warnende Worte ausgesprochen, die nach wie vor gültig sind: „Aussicht auf Erfolg hat diese Strategie allerdings nur, wenn der Neutrale über entsprechende militärische Abschreckungsmittel verfügt, um bei geringfügigen Schwankungen des Gleichgewichts der augenblicklich stärkeren Seite die Lust auf ein Abenteuer zu verleiden.“

Neutralität allein reicht also nicht aus: Man muss sie auch verteidigen können und wollen. Wenn das nicht der Fall ist, kann die Neutralität an ihre Grenzen stoßen, etwa wenn andere sich dadurch einen strategischen Vorteil erwarten. Das wohl bekannteste Beispiel ist Belgien, das zu Beginn des Ersten Weltkriegs von Deutschland überrollt wurde. Deutschland rechtfertigte diese offensichtliche Völkerrechtsverletzung mit dem „Recht auf Selbsterhaltung“. Der militärische Zweck – hier: der Durchmarsch nach Frankreich – heiligte die militärischen Mittel. Eine Haltung, die Hitler im Zweiten Weltkrieg auf die Spitze trieb. Für ihn spielte die Neutralität überhaupt keine Rolle. Selbst die Schweiz hätte Plänen aus dem Jahr 1940 zufolge angegriffen und mit Italien geteilt werden sollen, nur aufgrund des Kriegsverlaufs ist es nie dazu gekommen.

Neutralität allein reicht nicht aus: Man muss sie auch verteidigen können und wollen.

In jüngerer Vergangenheit ist wiederum die Ukraine zu nennen, die vor der Krim-Annexion neutral war und in ihrer Verfassung sogar eine Ausnahme für die Stationierung russischer Truppen in Sewastopol vorgesehen hatte.

Österreich wurde seit Ende des Zweiten Weltkriegs zwar nicht angegriffen. Allerdings lässt sich nicht sagen, ob das an der Neutralität lag. Wohl aber weiß man, dass die Neutralität sowohl der Sowjetunion als auch der NATO im Ernstfall egal gewesen wäre.

2. „Seit dem EU-Beitritt ist Österreich nicht mehr neutral und kann andere Mitglieder militärisch unterstützen.“

Tatsächlich hat sich Österreichs Neutralität seit dem EU-Beitritt massiv verändert: Vorangegangene Bundesregierungen haben regelmäßig bekräftigt, sich an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu beteiligen, auch die Rechtslage wurde entsprechend angepasst: Auf Basis eines Ratsbeschlusses sind im Falle eines Angriffs auf ein EU-Mitglied Truppenverlegungen oder Waffenlieferungen durch und auch aus Österreich möglich – sofern die Bundesregierung das will.

Österreich kann, muss aber nicht neutral sein. Eine letzte rechtliche Grenze gibt es aber: Das Verfassungsgesetz, das die Entsendung des Bundesheeres regelt, sieht keine Kampfeinsätze zur Verteidigung eines anderen EU-Mitglieds vor. Österreichische Soldaten dürften also nur humanitäre Hilfe oder Such- und Rettungsdienste leisten.

Die innerhalb der EU geltende Beistandspflicht kommt für Österreich aufgrund der sogenannten irischen Klausel nur teilweise zur Anwendung. Umgekehrt kann Österreich aber von allen anderen (nicht neutralen) Ländern uneingeschränkt Hilfe einfordern. Angesichts seiner Zurückhaltung bleibt aber dahingestellt, ob und inwiefern es eine solche auch bekommen würde.

3. „Österreich kann die Neutralität ohne Erlaubnis der Alliierten nicht abschaffen.“

1955 hat Österreich „aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität“ erklärt und diesen Schritt allen rund sechzig Ländern, mit denen es damals diplomatische Beziehungen unterhielt, bekannt gegeben. Völkerrechtlich spricht man hier von einer einseitigen Erklärung, andere Länder mussten die Neutralität nicht eigens „annehmen“. 

Entgegen einer weitverbreiteten Irrmeinung steht sie auch nicht im Staatsvertrag. Österreich kann deswegen jederzeit einseitig seine Neutralität ändern oder gar abschaffen. Dazu bräuchte es lediglich eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Eine Volksabstimmung wäre nicht notwendig, weil die Neutralität kein Grundprinzip unserer Verfassung ist. Politisch wäre es freilich ratsam, das Volk zu befragen. Völkerrechtlich hat kein Land ein Mitspracherecht, auch nicht Russland. „Immerwährend“ bedeutet nicht „für immer“, sondern „bis auf Weiteres“. 

Ein Kettenfahrzeug mit langer Kanone fährt mit hoher Geschwindigkeit über trockenes Grasland und wirbelt Staub auf. Auf dem Fahrzeug steht einen Soldaten in Kampfanzug an einer montierten Waffe. Der Hintergrund zeigt unscharfe Bäume und einen bewölkten Himmel.
Eine Panzerhaubitze auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig ­unterwegs zur neuen Stellung. © Florian Rainer

4. „Österreich hat Garantieerklärungen bekommen.“

Der österreichische Nationalratspräsident Walter Rosenkranz sprach im Zuge eines Symposiums zum 70-jährigen Bestehen der Neutralität davon, dass Österreich für die Neutralität Garantieerklärungen der Hauptsiegermächte bekommen hätte: „Diese vier haben uns die Unversehrtheit und Unverletzlichkeit des österreichischen Staatsgebietes garantiert.“ Derartige Garantien waren zwar ursprünglich vorgesehen, wurden aber nie abgegeben. 

Die Siegermächte haben die Neutralität lediglich „zur Kenntnis genommen“ und „anerkannt“. Auf mehr konnte man sich in der Frühphase des Kalten Krieges nicht einigen. Von der Sowjetunion wollte man keine Garantie aus Furcht, dass diese als Vorwand für einen „Alleingang“ dienen könnte, der auf eine Ausweitung ihrer Einflusssphäre hinauslaufen hätte können. Und die westlichen Besatzungsmächte hatten kein Interesse daran, das militärisch schwache und nahe am  „Eisernen Vorhang“ gelegene Österreich im Falle eines Falles verteidigen zu müssen.

5. „Die Russland-Sanktionen sind neutralitätswidrig.“

Die FPÖ macht seit Jahren gegen die Russland-Sanktionen Stimmung. Schon nach der Krim-Annexion sprach sie von „Sanktionswahnsinn“. FPÖ-Chef Herbert Kickl bezeichnete sie 2022 als „Völkerrechtsverletzung“.

Das stimmt natürlich nicht: Sanktionen sind eine erlaubte Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen, Kriege und geopolitische Spannungen. Die Neutralität bezieht sich nur auf kriegerische Mittel, nicht auf wirtschaftliche Maßnahmen.

6. „Österreich muss sich an der Schweiz orientieren.“

Die Schweiz war 1955 das erklärte Vorbild für Österreichs Neutralität. Das war allerdings nicht so gemeint, dass Österreich nur das tun darf, was die Schweiz tut. Vielmehr ging es um die drei Säulen ihrer Neutralität: keine dauerhaften Stationierungen fremder Truppen; keine Mitgliedschaft in einem Militärbündnis; keine Teilnahme an Kriegen. Alles andere war Sache der Außenpolitik: So trat Österreich vor der Schweiz der UNO oder dem Europarat bei, ohne dass sich irgendwer daran gestoßen hätte. Und auch die Mitgliedschaft in der EU zeigt, wie unterschiedlich man die Neutralität handhaben kann.

7. „Andere Staaten nehmen Österreichs Neutralität ernst.“

Österreich hat die bewaffnete Komponente der Neutralität seit 1955 nie wirklich ernst genommen. Die Überforderung beim ersten Einsatz des neu geschaffenen Bundesheeres im Zuge des Ungarnaufstands konnte man noch mit Unerfahrenheit und fehlenden Ressourcen erklären. Allerdings schaffte es Österreich auch in den darauffolgenden Jahrzehnten nicht, ein schlagkräftiges Heer aufzubauen.

Das merkt man besonders im Luftraum: Die USA überflogen Österreich bei ihrer Intervention im Libanon 1958 nach Belieben, zehn Jahre später war es die direkte Route für sowjetische Flugzeuge bei der Niederschlagung des Prager Frühlings. 1999 protokollierte das Verteidigungsministerium 33 Verletzungen des Luftraums durch die NATO bei den Angriffen auf Serbien. 

Und das sind nur die besonders augenscheinlichen Beispiele – kleinere bis absurde Zwischenfälle, wie die 1964 stattgefundene Landung zweier junger Tschechen mit einem zuvor entwendeten Sportflugzeug in Schwechat, die nicht den Luftstreitkräften, sondern einigen Bauern zuerst aufgefallen war, sind da gar nicht erst dabei. 

Das sind nicht nur olle Kamellen. Noch 2019 formulierte es der damalige Verteidigungsminister Thomas Starlinger in einem Bericht so simpel wie drastisch: „Der Schutz der Bevölkerung kann schon heute nur mehr sehr eingeschränkt gewährleistet werden.“ Seitdem hat sich die Lage zwar gebessert, aber ausreichend verteidigen kann Österreich seine Neutralität immer noch nicht. Wir gelten daher als „Loch im Donut“, also als Lücke im europäischen Verteidigungssystem. 

Böse Zungen sprechen auch von Trittbrettfahrertum.

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