Gestörte Work-Sex-Balance
Eine ORF-Mitarbeiterin wirft ihrem Chef sexuelle Belästigung vor, der Sender kann das nicht bestätigen, entlässt den Mann aber trotzdem. Warum dieses Vorgehen ein entspanntes Zusammenleben am Arbeitsplatz nachhaltig vergällen wird.

In der Arbeitswelt wissen Männer wie Frauen sehr genau: Für schlechte Leistungen wird man selten gefeuert. Bei einem MeToo-Vorwurf fast immer. Während Recht – hier das klassische Arsenal des Arbeitsrechts: Abmahnung, Zielvereinbarung, Kritikgespräch – auch bei erkennbar schlechter Performance im Job ein weitgehend stumpfes Schwert ist, ist es bei Vorwürfen sexuellen Missbrauchs überhaupt nicht mehr entscheidend. Das Urteil über einen Beschuldigten steht meist fest, bevor irgendein Gericht gesprochen hat.
Mehr von Kristina Schröder
Woran liegt das? Natürlich an realem Unrecht in der Vergangenheit: an Fällen, in denen sexuelle Übergriffe verharmlost wurden und Anzeigen versandet sind, in denen Opfer das Unternehmen verließen und Täter den nächsten Karriereschritt machten. Aber es liegt auch an einer neuen Kollektivlogik: Weil früher so viel vertuscht wurde, gilt heute jeder Vorwurf als halber Beweis. Wir sind auf dem Weg von der Unschuldsvermutung zur Schuldsvermutung – und der Fall des ehemaligen ORF-Generaldirektors Roland Weißmann zeigt, was das für die Arbeitswelt bedeuten kann.
Schwere Vorwürfe, keine Belästigung?
Dabei wiegen die Vorwürfe gegen Weißmann durchaus schwer: Er soll eine Mitarbeiterin über Jahre bedrängt, ihr gar gegen ihren Willen Fotos seiner Genitalien zugesandt haben. Ein Verhalten, das nicht nur für einen Vorgesetzten, sondern auch zwischen Kollegen komplett unangemessen wäre – wenn es denn wirklich so stattfand.
Aber genau das behauptet der ORF nach interner Prüfung nicht, sondern stellt fest: „Eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn liegt im konkreten Fall nicht vor.“ Nun ist „im rechtlichen Sinn“ eine hohe Hürde, ein Unternehmen muss auch Verhaltensweisen unterhalb dieser Schwelle nicht hinnehmen. Aber der ORF erwähnt und konkretisiert die Vorwürfe gar nicht, sondern zieht sich stattdessen auf den „Anschein“ zurück. Bereits der Anschein „eines einer Führungskraft unangemessenen Verhaltens“ sei daher zu vermeiden, so der ORF in seiner abschließenden Erklärung, in der er die Kündigung Weißmanns verkündet.
Würde dieses Vorgehen des ORF Schule machen, können wir uns in Österreich und Deutschland auf eine weitgehend veränderte Arbeitswelt gefasst machen. Das hat drei Konsequenzen:
1. Der bloße Anschein reicht
Im deutschen Recht spielt ein gewisser Anschein – also die Vermutung, hier könne etwas nicht stimmen – durchaus eine Rolle. Allerdings in der Regel nur als Startpunkt. Ein Anfangsverdacht erlaubt im Strafrecht Durchsuchungen, Vernehmungen, sogar Verdachtsberichterstattung, aber verurteilen darf ein Gericht jemanden aufgrund bloßer Wahrscheinlichkeiten oder „Lebenserfahrung“ gerade nicht. Für ein Strafurteil genügt kein Anscheinsbeweis, sondern es bedarf echter Beweise und der vollen Überzeugung des Gerichts.
Der ORF agiert im Fall Weißmann genau andersherum. Er verlangt, bereits den Anschein zu vermeiden. Und ob der Anschein noch korrekt oder bereits anrüchig ist, entscheidet der Österreichische Rundfunk.
Plötzlich muss der Beschuldigte beweisen, dass nichts Anstößiges geschehen ist.
Nun gibt es im Arbeitsrecht keine formelle Unschuldsvermutung wie im Strafprozess. Dennoch muss sich der ORF klarmachen, was seine Linie für Beschäftigte bedeutet: Wer schon deshalb gehen muss, weil ein Anschein im Raum steht, trägt die ganze Last eines Vorwurfs, ohne dass seine Schuld je bewiesen wurde. Die Rollen kehren sich um: Nicht mehr derjenige, der beschuldigt, muss eine Grenzüberschreitung belegen, sondern der Beschuldigte muss beweisen, dass nichts Anstößiges geschehen ist – ein Beweis, der in der Sphäre von Flirts, Andeutungen und Missverständnissen oft kaum zu führen ist.
Das Kalkül dahinter ist offensichtlich: Das Unternehmen, hier der ORF, schützt Marke, Image und Reputation. Für einen Rundfunk sind diese Faktoren ja auch keine Kleinigkeit. Mit der Reputation dessen, der aufgrund eines Anscheins gehen muss, war es das dann allerdings in der Regel.
2. Die Arbeitswelt wird steriler
Dies steht Mitarbeitern, insbesondere männlichen Führungskräften, natürlich lebhaft vor Augen. Und so haben sie schon ein veritables Eigeninteresse daran, ein Klima zu etablieren, in dem Komplimente, Flirts oder Annäherungen zwischen den Geschlechtern weitgehend tabu sind.
Die Arbeitswelt, die dabei entsteht, ist eine sterile. In den USA können wir sie schon in voller Pracht erleben. „Kein Abendessen mehr mit weiblichen Kollegen. Sitzen Sie auf Flügen nicht neben ihnen. Buchen Sie Hotelzimmer auf verschiedenen Etagen. Vermeiden Sie Einzelgespräche.“ Derartige Empfehlungen in amerikanischen Managementkreisen werden dort nach der Aussage des früheren US-Vizepräsidenten Mike Pence, er vermeide es, allein mit einer anderen Frau als seiner Ehefrau zu speisen, als „Pence-Effekt“ bezeichnet.
Eine derartige neue Geschlechtertrennung könnte nicht nur die Karrierechancen ausgerechnet von Frauen empfindlich mindern. Sondern sie führt auch zu einer Arbeitswelt, die zumindest ich als komplett unattraktiv empfinde. Aber vermutlich bin ich befangen: Ich habe meinen Mann am Arbeitsplatz kennengelernt, im Deutschen Bundestag.
3. Kein Sex mehr mit dem Chef
„Darf man jetzt noch nicht mal mehr mit seinem Chef schlafen?“, wollte 2021 Susanne Gaschke von mir wissen. Die frühere Zeit-, Welt- und heutige NZZ-Redakteurin ist eine der großen deutschen Journalistinnen, ihre Bücher zu Feminismus und Gleichberechtigung habe ich als Studentin gelesen. Es war der Fall des ehemaligen Bild-Chefs Julian Reichelt, der nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs in Beziehungen zu Mitarbeiterinnen seinen Posten verlor, der Gaschke diese Frage stellen ließ.
Nun kann es bei Beziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen sicher zu Machtmissbrauch kommen (ein strafrechtliches Verfahren, geschweige denn eine Verurteilung wegen solcher Vorwürfe, gab es bei Reichelt nicht), aber die Frage ist doch: Muss das immer so sein? Oder kann man nicht auch vollkommen selbstbestimmt mit der Chefin oder dem Chef ins Bett gehen?
In der Schweiz offenbar nicht, zumindest nicht, ohne dies ordnungsgemäß zu melden. 2025 hat der Nahrungsmittelkonzern Nestlé seinen Konzernchef Laurent Freixe mit sofortiger Wirkung abgesetzt, weil er eine Liebesbeziehung mit einer direkten Untergebenen nicht offengelegt hatte.
Kann man nicht auch vollkommen selbstbestimmt mit der Chefin oder dem Chef ins Bett gehen?
Nach deutschem Arbeitsrecht gelten einvernehmliche Liebesbeziehungen grundsätzlich als Privatsache; sofern sie nicht zu konkreten Interessenkonflikten oder Störungen des Betriebsablaufs führen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte 2005 entschieden, dass ein amerikanischer Konzern in seinem deutschen Tochterunternehmen Liebesbeziehungen zwischen Vorgesetzten und Untergebenen nicht pauschal per Ethikrichtlinie verbieten durfte. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze auch die Partnerwahl, erklärten die Richter.
Opferrolle diskriminiert Frauen
Rechtlich ist Sex mit dem Chef also tatsächlich noch erlaubt! Aber kann man ihn sich auch noch leisten, ohne die eigene berufliche Existenz zu riskieren? Vermutlich lieber nicht, denn es herrscht zunehmend ein Geist, den die langjährige Korrespondentin der linken Tageszeitung taz und spätere Spiegel-Kolumnistin Bettina Gaus so beschrieb:
Ein „merkwürdig prüder Ton“ habe sich in die Debatte geschlichen. Inzwischen entstünde der Eindruck, so Gaus 2021 in ihrer letzten Kolumne vor ihrem Tod, Frauen seien „stets und grundsätzlich die Opfer in Beziehungen mit männlichen Vorgesetzten – auch dann, wenn sie selbst eine solche Beziehung wünschten“. Gaus bezeichnet das als „eine besonders perfide Art der Diskriminierung, weil sie sich als Fürsorge tarnt.“
Ich denke, wir müssen uns entscheiden. Ein Kompromiss wird leider nicht möglich sein, die Etablierung solcher Normen wie „Nur noch geschmackvolle Komplimente!“, „Nur noch sensible Flirts am Arbeitsplatz!“, „Nur noch gemeldeter Sex mit dem Chef!“ wird nicht funktionieren. Zu unterschiedlich und wenig objektivierbar ist das Verständnis dessen, was damit gemeint ist.
Entweder wir verbannen ähnlich wie in den USA alles Zwischenmenschliche vom Arbeitsplatz. Oder wir lassen es da, mit allem allzu Menschlichen, was es mit sich bringt.
Ich plädiere für den zweiten Weg.
Flirts machen das Arbeitsleben bunter
Ich empfinde die ewige Anziehung zwischen Mann und Frau als etwas Wunderbares (bezüglich schwuler Settings ist die MeToo-Debatte interessanterweise sehr viel leiser, in Bezug auf lesbische kaum vorhanden), die das Leben bunter und anregender macht. Darauf an dem Ort, an dem die meisten Menschen einen Großteil ihrer Lebenszeit verbringen, komplett zu verzichten, empfände ich als ausgesprochen bedauerlich. Zumal sich ja nicht nur mein Mann und ich, sondern 20 bis 30 Prozent aller Paare am Arbeitsplatz kennengelernt haben.
Natürlich: Vielleicht jedes zehnte Kompliment wird dann auch weiter buchstäblich in die Hose gehen. Aber das nehme ich lieber in Kauf als eine puritanisch-prüde Arbeitswelt, in der jede Zweideutigkeit verfemt ist. Wir können so etwas einordnen, schließlich sind wir erwachsene Frauen, die das Leben und die Liebe kennen.
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