Ungleich verteilt: Unser Welterbe

Europa hat mehr als 500 UNESCO-Weltkulturerbe-Stätten, Afrika nur 68. Vier Grafiken über eine schiefe Optik, ihre Ursachen und Folgen.

Weltkarte, die die jeweilige Dichte an Weltkulturerbe-Stätten zeigt. Europa hat eine hohe Anzahl von Welterbestätten. Das Bild ist Teil einer Zahlenspielerei, die das ungleich über die Welt verteilte Welterbe zum Thema hat. Auf Europa kommen 507 von 1.013 UNESCO-Weltkulturerbestätten.
Europa hat sich reichlich mit Weltkulturerbestätten bedacht. Der Eindruck vom „kulturlosen“ Rest der Welt führt allerdings in die Irre. Die Gründe für das Ungleichgewicht sind vielschichtig und haben nichts mit fehlender Kultur zu tun. © Florence Bouchain

Seitdem es die Konvention zum Schutz des UNESCO-Welterbes gibt, seit 1972 also, hat sich Europa am großzügigsten mit Weltkulturerbestätten bedacht. Hier zeigen wir die wichtigsten Ungleichheiten zwischen dem Norden und Süden der Welt, mögliche Gründe für die Schieflage und die Folgen.

1. Weltkulturerbe-Hotspots im Norden

Im vergleichsweise kleinen Europa drängen sich die Welterbestätten der UNESCO: 507 von insgesamt 1.013 Kulturerbe-Stätten liegen auf dem – aus amerikanischer Perspektive – „alten Kontinent“.

194 Staaten gehören zu den Unterzeichnern der 1972 ins Leben gerufenen UNESCO-Konvention, die Kultur- und Naturgüter von „außergewöhnlichem universellem Wert“ schützen soll.

In der Praxis ist das kulturelle Welterbe nicht so universal wie der Anspruch, es zu schützen. Vor allem südlich des Äquators werden die Kulturstätten rar. Dass es dort keine zu schützende Kultur gäbe, ist allerdings ein Trugschluss.

2. Selten und oft bedroht: Weltkulturerbe im Süden

Blickt man auf den globalen Süden, sieht man ein weiteres Ungleichgewicht: Diese Grafik zeigt, dass just Länder mit vergleichsweise wenigen Kulturerbestätten den höchsten Anteil gefährdeten Welterbes haben.

Im arabischen Raum sind etwas mehr als 24 Prozent der Weltkulturerbe-Stätten gefährdet, so zum Beispiel die Altstadt von Hebron oder die „Toten Städte“ in Syrien – rund 700 Dörfer aus dem 1. bis 7. Jahrhundert n.Chr., die in der Antike für den Handel mit Wein, Oliven und Getreide eine Rolle spielten. Die Hauptursachen sind Kriege und zunehmend der Klimawandel.

Der mögliche Verlust ist das Szenario, das die Idee zur UNESCO-Konvention mitbegründet hat: Das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ vom 16. November 1972 geht auf die Haager Konvention von 1954 und das darin enthaltene „Übereinkommen zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ zurück.

Schon den 1950er Jahren wurde dann deutlich, dass nicht nur Kriege das Kulturgut der Menschheit bedrohen können, sondern auch die menschliche Zivilisation selbst: Die Tempel von Abu Simbel in Ägypten mussten in den 1960er Jahren abgetragen und versetzt werden, weil der Bau des Assuan-Staudamms drohte, sie in den Fluten des gestauten Nils zu versenken.

Die Tempelrettung gilt als das Gründungsereignis für die Welterbe-Konvention. Tatsächlich wurden damal allerdings nicht die Tempel aus dem 13. Jahrhundert selbst gerettet, sondern lediglich die Fassaden.

3. Sind die Kategorien schuld?

Gemessen wird der „außergewöhnliche universelle Wert“ eines Kulturguts anhand von sechs Kriterien. Mindestens eines muss erfüllt sein, wobei die meisten Kulturstätten mehr als einem Kriterium entsprechen. Hier ist dargestellt, welchen Kriterien das Welterbe in den einzelnen Regionen der Erde entspricht.

Sehr verkürzt könnte man die Kriterien, die für den Weltkulturerbe-Status erfüllt sein müssen, so zusammenfassen: Das Kulturgut ist (i) ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft, (ii) ein bedeutender Schnittpunkt der Architektur oder Technik, der Großplastik, des Städtebaus oder der Landschaftsgestaltung, (iii) ein einzigartiges Zeugnis einer Tradition oder Kultur, (iv) ein herausragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften, (v) ein herausragendes Beispiel einer kulturtypischen Siedlungsform, Boden- oder Meeresnutzung oder (vi) mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft.

Das sechste Kriterium kann für sich allein keinen Weltkulturerbe-Status begründen. Ein Kulturgut als UNESCO-Kulturerbe eintragen zu lassen, ist wie bereits an diesen Kriterien erkennbar, aufwändig. Es werden Fachgutachten benötigt und ebenso Expertise bei Behörden. In Europa haben die meisten Länder eigene Denkmalämter, die mit dem Schutz von Kulturgut betraut sind, im globalen Süden ist das selten der Fall.

Man sieht, dass das europäische Welterbe zum Beispiel bei den Kriterien ii und iv, „Schnittpunkt“ und „Typus“ besonders stark vertreten ist. Dies ist möglicherweise ein Netzwerkeffekt: In Deutschland etwa überwiegt sakrale Architektur aus dem Mittelalter. Sind einmal Zeugnisse aus dieser Epoche dokumentiert, lassen sich „Schnittpunkte“ umso leichter nachweisen.

Die Anträge für die Aufnahme in die Welterbe-Liste sind über die Jahrzehnte umfangreicher geworden, dauern länger und sind damit auch kostspielig.

Eine Folge des Eurozentrismus ist, dass prähistorische Stätten selten auf der Welterbe-Liste anzutreffen sind.

4. Mit schöner Regelmäßigkeit

Anhand dieser Grafik ist erkennbar, dass über die Geschichte der Welterbe-Liste Länder südlich des 50. Breitengrades viel seltener eine Widmung erhalten als Länder im Norden. Europa konnte sich kontinuierlich mit Welterbestätten ausstatten.

Dass die Kulturgüter nach dem Eintrag in die Liste auch tatsächlich geschützt sind, ist keineswegs ausgemacht. Die Welterbekonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag und rechtlich nicht bindend, eine Verankerung im nationalen ist nicht verpflichtend. Es heißt dort lediglich: Die Vertragsstaaten werden (…) „sich bemühen, nach Möglichkeit und im Rahmen der eigenen Gegebenheiten wirksame und tatkräftige Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz und Erhalt zu gewährleisten.“

Somit kann es dazu kommen, dass Weltkulturerbe-Stätten auch wieder von der Liste gestrichen werden können. So hat etwa der Bau der Waldschlösschen-Brücke über die Elbe Dresden den Welterbestatus gekostet.

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