Der Richter wird’s scho’ richten
Die österreichische Politik sollte in der Frage der Geschlechtsumwandlung die Entscheidung nicht den europäischen Gerichten überlassen. Sonst werden an ihr vorbei Nägel mit Köpfen gemacht.

Immer wieder urteilen europäische Gerichte zu Entwicklungen, die an der Politik vorbeizugehen scheinen. Das mag damit zusammenhängen, dass bei unbequemen Themen sowohl die Debatte als auch die Positionierung gescheut werden.
Im Spannungsfeld zwischen Geschlecht und Geschlechtsidentität ist ein politisches Minenfeld entstanden, das die ÖVP bis heute glaubt, elegant und ad infinitum umschiffen zu können. Das politische Vakuum, das sie damit hinterlässt, liefert der FPÖ regelmäßig Steilvorlagen, während SPÖ und Grüne – teils unterstützt von den NEOS – auf immer weitere Neuschreibungen der Realität im Namen der „Menschenrechte“ drängen. Verstärkt wird das durch polarisierende mediale Berichte, die die Überschreibung der biologischen Realität durch eine gefühlte Identität zu einer Grundsatzentscheidung zwischen Demokratie und Autoritarismus zuspitzen.
Operation gelungen, Patientin verstümmelt
Zu regeln gäbe es viel – und damit auch die Chance, dem rechten Heimspiel den Wind aus den Segeln zu nehmen: etwa die sogenannte soziale Transition von Jugendlichen in Schule und Ausbildung, bei der junge Burschen als Mädchen behandelt werden möchten und umgekehrt, und die den Klassenverband vor die Frage stellt, wie mit einem solchen Wunsch nach Anerkennung umzugehen ist, der der Realität widerspricht. Oder die medizinischen Eingriffe bei Jugendlichen durch Hormonbehandlungen und Operationen, die eine klare Altersgrenze jenseits der Volljährigkeit erfordern würden – wie sie von Familienministerin Claudia Bauer zwar einmal öffentlich angesprochen wurde, bislang aber ein frommer Wunsch geblieben ist.
Indes weist die Statistik Austria für das Jahr 2023 in der Altersgruppe der bis 24-jährigen 134 Mastektomien, also Brustentfernungen, bei gesunden Mädchen und jungen Frauen auf – und immerhin sieben „Emaskulationen“ bei jungen Männern. Das entspricht bei den Mastektomien einem Anstieg von über dreitausend Prozent im Dekadenvergleich: von 78 Eingriffen (2004–2013) auf 1.094 (2014–2023).
Aus einer Anfragebeantwortung durch Gesundheitsministerin Korinna Schumann im vergangenen Jahr geht hervor, dass es von 2020-2024 zu 83 Eingriffen bei Jugendlichen im Alter von 15-19 Jahren und zu 227 Eingriffen bei 20- bis 24-jährigen gekommen ist. Dabei handelt es sich um stationäre Krankenhausaufenthalte mit Leistungen wie der Neubildung oder plastischen Rekonstruktion von Vulva und Vagina, Hysterektomien, Adenexentfernungen (Eierstock und Eileiter), Emaskulationen sowie Penisrekonstruktionen und Implantationen von Penisprothesen. Auch dazu gibt es bislang kaum mehr als ein Schulterzucken der Verantwortlichen.
Keine Männer im Frauensport
Es bräuchte auch nationale Vorgaben zur Teilnahme an Frauensportbewerben, damit diese tatsächlich Frauen vorbehalten bleiben. Das Internationale Olympische Komitee hat erst kürzlich eine entsprechende Richtlinie zum Schutz des Frauensports beschlossen. In der Praxis wird durch einen einmaligen genetischen Test (SRY-Gen), mittels eines nicht-invasiven Wangenabstrichs, das Geschlecht derjenigen überprüft, die als Frauen antreten möchten.
Es fehlt an klaren Regelungen, sobald die rechtliche Kategorie Geschlecht zur Disposition gestellt wird.
Dass es überhaupt so weit kommen musste, zeigt, wie sehr das Thema politisch liegen gelassen wurde. Eine einschlägige, frei zugängliche Datenbank listet mehr als 10.000 Top-3-Platzierungen von Männern in Frauenbewerben quer durch zahlreiche Sportarten auf – von Bogenschießen und Billard über Kampfsport und Laufsport bis zu Fechten, Skateboard und Gewichtheben.
Doch die offenen Fragen beschränken sich nicht auf den Sport. Ebenso fehlt es beim Zugang zu Räumen und Dienstleistungen für Frauen – etwa Notschlafstellen, Frauenhäuser oder Krankenhaus- und Pflegestationen – an klaren Regelungen, sobald die rechtliche Kategorie Geschlecht zur Disposition gestellt wird.
Der Fall Walter P. hat in Österreich deutlich gemacht, dass es kaum Vorkehrungen gibt, um Missbrauch vorzubeugen. Das liegt auch daran, dass bereits das Infragestellen oder Nicht-Bestätigen einer „gefühlten inneren Identität“ als diskriminierend gewertet werden kann – selbst in einem Land, das im Unterschied zu Deutschland kein formales Selbstbestimmungsgesetz kennt.
Wenn Gerichte Politik machen
Während Entscheidungsträger in Österreich weiterhin ihre Augen verschließen, wird das Thema auf europäischer Ebene gezielt durch strategische Prozessführung vorangetrieben. Dabei werden sorgfältig ausgewählte Fälle vor Gericht gebracht, um über den konkreten Einzelfall hinaus rechtliche und politische Wirkung zu entfalten. Hinter solchen Verfahren stehen oft gut vernetzte Organisationen, die Fälle identifizieren, juristisch begleiten und bis in die höchsten Instanzen tragen.
Dementsprechend gibt es seit Kurzem zwei Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die den wachsenden Handlungsdruck verdeutlichen. Im Fall Mirin (Oktober 2024) entschied der EuGH in Zusammenhang mit einer rumänisch-britischen Doppelstaatsbürgerschaft, dass ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte Änderung von Name und Geschlecht nicht verweigern darf, wenn dies die Freizügigkeit beeinträchtigen würde. Nationale Regelungen entfalten damit unionsrechtliche Wirkung, sobald sie die grenzüberschreitende Mobilität betreffen.
Höchstgerichte ersetzen nicht die politische Auseinandersetzung.
Auch im Fall Shipova (März 2026) stützte sich der EuGH auf das Recht auf Freizügigkeit (Artikel 45 der EU-Grundrechtecharta). Dabei ging es um einen bulgarischen Staatsbürger, der in Italien lebt, dort eine Hormontherapie begonnen hat und als Frau auftritt. Bulgarien verweigerte die Änderung von Geschlecht, Name und Identifikationsnummer im Personenstandsregister. Der EuGH urteilte, dass eine solche Verweigerung gegen Unionsrecht verstößt, wenn sie die Freizügigkeit einschränkt – also das Recht von EU-Bürgern, sich innerhalb der Union frei zu bewegen, in anderen Mitgliedstaaten zu leben und zu arbeiten.
Höchstgerichte ersetzen allerdings nicht die politische Auseinandersetzung. Im europäischen Kontext gilt das in besonderer Weise. Gerichte wie der EuGH haben keine allgemeine Zuständigkeit im Menschenrechtsbereich, sondern bewegen sich innerhalb eines engen Kompetenzrahmens, der ihnen von den Mitgliedstaaten gesetzt wurde. Entscheidend ist daher, wie solche Urteile politisch aufgenommen und weiterverarbeitet werden.
Abseits der Frage nationaler Souveränität ist es höchste Zeit, um Farbe zu bekennen und sich ernsthaft mit den Folgen einer „selbstbestimmten Wahl des Geschlechts“ auseinanderzusetzen. Wenn die nationale Politik hier keine Linien zieht, wird dieses Laissez-faire durch europäische Harmonisierung weiter verstärkt – mit erheblichen gesellschaftlichen Folgen, insbesondere für Frauenrechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Und mit zusätzlicher politischer Munition für all jene, denen Entscheidungen aus Brüssel ohnehin nicht geheuer sind.


