Maduro vor Gericht: Wer ist hier der Boss?

Gestern noch Herrscher, heute auf der Anklagebank. Für das Gerichtsverfahren gegen Nicolás Maduro gibt es keinen echten Präzedenzfall. Als venezolanischer Präsident genießt er Immunität. Aber war er das überhaupt?

Nicolás Maduro, begleitet von schwer bewaffneten Bundesagenten, auf dem Weg zu einem Bundesgericht in Manhattan, am 5. Januar 2026 in New York City
Nicolás Maduro, begleitet von schwer bewaffneten Bundesagenten, auf dem Weg zu einem Bundesgericht in Manhattan, am 5. Januar 2026 in New York City © Getty Images

Es ist eigentlich simpel. Eigentlich. Solange sie im Amt sind, genießen Staatsoberhäupter in anderen Ländern absolute Immunität: Polizisten dürfen sie nicht festnehmen und Gerichte dürfen sie nicht verurteilen. Eine simple und allgemeine Regel, die auf den Absolutismus zurückgeht: Bis zur Französischen Revolution galten Staatsoberhäupter als Eigentümer, ja als regelrechte Personifizierung ihres Staates: „L'État, c'est moi“, wie Louis XIV. gesagt haben soll. Das war nicht metaphorisch gemeint.

Immunität damals und heute

Heute haben wir freilich ein anderes Verständnis von Staatsoberhäuptern. Sie sind, zumindest im Idealfall oder in der Theorie, sozusagen „Diener“ des Volks, nicht (mehr) umgekehrt. Wenn sie das nicht tun, können sie abgewählt oder – bei grobem Fehlverhalten – gar ihres Amts enthoben und im Gefängnis landen. Wenn das nicht möglich ist – aufgrund fehlender (freier und fairer) Wahlen – bleiben Putsch und Bürgerkrieg.

Aber das muss jeder Staat bzw. jedes Volk mit sich selbst ausmachen. Andere Länder müssen die Immunität von fremden Staatsoberhäuptern respektieren, damals wie heute. Alles andere würde gegen einen fundamentalen Grundsatz des modernen Völkerrechts verstoßen: die Souveränität und das mit ihr einhergehende Verbot der Einmischung in innere Angelegenheiten.

Maduro: Präsident oder bloß „faktischer Machthaber“?

Bei Maduro ist es etwas komplizierter. Die USA erachten ihn nämlich gar nicht erst als Präsidenten, sie bezeichnen ihn – so auch in ihrer Anklageschrift – als bloß „faktischen Herrscher“ („de facto ruler“). Seit den fragwürdigen Präsidentschaftswahlen 2018, so heißt es darin weiter, hat er die Macht in Venezuela „usurpiert“, nicht aber legitim ausgeübt.

Damit sind sie nicht allein, gut 50 Staaten haben, wenngleich in unterschiedlicher Form, ihre Zweifel an der Legitimität von Maduro ausgedrückt. Dem stehen wiederum zahlreiche Staaten gegenüber, die Maduro noch letztes Jahr zu seinem mehr als fragwürdigen Wahlsieg gratuliert haben.

Damit kommen wir zu einer alten Frage des Völkerrechts: Wer ist der Boss? Hier spielen zwei Kriterien eine Rolle: In erster Linie die faktische Herrschaft. Wer den Staatsapparat, also Polizei, Militär und Ministerien kontrolliert, gilt alt Regierung. Demokratische oder sonstige Legitimität sind, wie oben angedeutet, nur zweitrangig.

Wer den Staatsapparat, also Polizei, Militär und Ministerien kontrolliert, gilt alt Regierung.

Einerseits, weil sich das von außen bisweilen nur schwer objektiv feststellen lässt. Andererseits, weil man ja mit irgendjemandem zusammenarbeiten muss. Eine legitime Exilregierung mag ja nett sein, sie ist aber auch wirkungslos. Was bringt eine Vereinbarung, die eine Seite nicht durchsetzen kann?

Ein brutaler Diktator

Maduro hat sein Volk unterdrückt, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen gehen auf sein Konto. Der Internationale Strafgerichtshof, dem Venezuela anno 2000 beigetreten ist, ermittelt sogar wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Man kann ihm ohne weiteres die Legitimität absprechen. Dass man sie konsequenterweise vielen anderen ebenfalls absprechen müsste, ändert daran nichts. Nur: bei der Immunität geht es darum, ob jemand Staatsoberhaupt war bzw. ist. Nicht darum, was für eines.

Präzedenzfälle

Für den Umgang mit Maduro gibt es zwar keinen echten Präzedenzfall, aber zumindest ähnlich gelagerte Verfahren. Rund um den ehemaligen philippinischen Diktator Ferdinand Marcos etwa, dem die USA nach seiner Absetzung 1986 Asyl gewährt hatten. Einige Familien seiner Opfer (Folter und Ermordungen) klagten später in Kalifornien – wo sich Grundstücke von Marcos befanden – erfolgreich auf Schadenersatz. Seine Immunität spielte dabei keine Rolle, das Gericht stellte vielmehr die Frage, ob die Immobilien von Marcos von der Immunität des Staates, also der Philippinen, geschützt waren (was es verneinte: Marcos hatte sich wie kaum ein anderer bereichert).

Bei der Immunität geht es darum, ob jemand Staatsoberhaupt war bzw. ist. Nicht darum, was für eines.

Einen anderen Zugang wählte ein Gericht in New York im Jahr 1994, wo Haitis demokratisch gewählter Präsident Bertrand Aristide nach einem Militärputsch im Exil lebte. Hier schaltete sich das US-Außenministerium ein und pochte weiter auf die Immunität von Aristide. Das Gericht folgte dieser Ansicht. Die USA brachten ihn übrigens wenig später durch eine – vom UN-Sicherheitsrat genehmigte – Militäroperation wieder in sein Amt zurück.

Von Manuel Noriega zu Nicolás Maduro

Bleibt ein Fall, der jenem von Maduro am stärksten ähnelt: Ende 1989 entführten die USA Panamas Machthaber Manuel Noriega (es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass er zuvor jahrelang von der CIA Geld bekommen hatte) und stellten ihn vor Gericht. Damals wie heute ging es um den Vorwurf des Drogenhandels, Noriega hatte enge Verbindungen zum kolumbianischen Medellín-Kartell. Unter ihm war Panama in der Tat ein „Narco-Staat“, ein Vorwurf, der auf Venezuela nicht wirklich zutrifft.

Noriegas Immunität stand auf äußerst wackeligen Beinen: Obwohl er Panama jahrelang faktisch kontrolliert hatte, war er nicht das Staatsoberhaupt. Dieses Amt hatte er Marionetten überlassen, erst wenige Tage davor wollte er es formell übernehmen. Zuvor hatte allerdings der Oppositionskandidat Guillermo Endara die Wahlen klar für sich entschieden. Wenig überraschend machte sich Endara während des Verfahrens gegen Noriega auch nicht für die Immunität seines „Vorgängers“ stark.

Und Maduro? Nun, in Venezuela ist immer noch seine Partei an der Macht. Die Opposition wird auch von Trump weitgehend ignoriert. Insofern scheint es gut möglich, dass die venezolanischen Machthaber auf die Immunität von Maduro pochen.

Der Trump-Administration wird das eher egal sein. Wie gesagt, für sie ist Maduro seit Jahren nicht mehr Präsident. Der zuständige Richter kann, muss dieser Rechtsansicht aber nicht folgen. Er ist obendrein dafür bekannt, dass es ihm egal ist, was andere über ihn denken. Mit 92 (bei Bundesrichtern gibt es kein verpflichtendes Pensionsalter) hat er ohnehin nicht viel zu verlieren.

Mehr von Ralph Janik

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