6 absurde Beispiele von Regulierungswut
Vorschrift ist Vorschrift. Unsinnige Bürokratie gepaart mit pingeligen Behörden. Wirtschaftskammer, Agenda Austria und weitere Experten haben absurde Beispiele von Regulierungswut dokumentiert.
1. Zurück in die Baumschule
Ein Herz für Bäume – das war offenbar die Devise der Baupolizei bei einem Einsatz in einem Unternehmen. Der Betrieb wiederum hatte ein Herz für Mitarbeiter und wollte sie beschatten – besser gesagt: deren Autos. Also wurden die Parkplätze am Standort mit Bäumen bepflanzt. Allerdings: Das Großgrün war kleinwüchsig und verfehlte die Mindeststammdicke von 10 Zentimetern. Es musste – so das Verdikt der Prüfer – wieder ausgerissen werden.
2. Unhaltbares Etikett
Amtsdeutsch will gelernt sein, bei Fehlern in der Anwendung gibt es kein Pardon. Ein Beispiel gefällig? Ein Unternehmer schrieb auf das Etikett eines Kernöls „Mindesthaltbarkeitsdatum“. Die korrekte Bezeichnung lautet „Mindestens haltbar bis …“. Dafür wurde eine Strafe in Höhe von 382 Euro verrechnet.
3. Reifenprüfung
Die Österreichische Post hat ihren Fuhrpark schon vor Jahren umgerüstet: Klimafreundliche Elektroautos ersetzen seither die Kurierfahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Da die Winter immer milder ausfallen, wurden die Autos mancherorts mit Ganzjahresreifen ausgestattet. Das ging ins Auge, denn die Taxonomieverordnung der EU hält den Wechsel zwischen Winter- und Sommerreifen für ökologischer. Die Post schickt also ihre Ganzjahres-Pneus zurück (hoffentlich zum Recycling) und beschafft Sommer- und Winterreifen. Ob die Entsorgung der Ganzjahresreifen der Umwelt dient, weiß nur die EU.
4. Ruhe vor dem Sturm
Kleiner Fehler, große Wirkung. Dieser Eindruck beschlich einen Betrieb, bei dem einige Mitarbeiter die vorgeschriebenen Pausen nicht exakt eingehalten hatten. Es ging oft nur um ein, zwei Minuten, um die zu lange gearbeitet oder zu kurz geruht wurde. Da jeder einzelne Verstoß geahndet wird, trudelten 18.000 Anzeigen ein.
5. Was elf Minuten kosten können
Zeit ist Geld, auch im negativen Sinne. Ein Arbeitgeber wurde zur Kasse gebeten, weil ein Angestellter erst um 7:11 Uhr und damit um elf Minuten zu spät bei der Sozialversicherung angemeldet wurde. Dass die Verzögerung einer Rücksprache des Steuerberaters geschuldet war, tat nichts zur Sache. Auch nicht, dass der Arbeitnehmer noch gar nicht gearbeitet hatte, sondern mit Anmeldeformalitäten beschäftigt war. Die Finanzpolizei stellte für elf Minuten 2.180 Euro in Rechnung.
6. Wenn der Stempel die App besiegt
Ein Unternehmer, Bankverbindung der Finanz seit über 30 Jahren bekannt, erhält den Klimabonus in Form von Gutscheinen zugesandt. Also mit dem Abholschein (RSa) zum Postamt. Gelber Zettel und iPhone mit e-Ausweis und digitalem Führerschein werden vorgezeigt. „Ich darf das nicht akzeptieren, wir können das nicht prüfen.“ Kann zwar jedes Smartphone mit der App „Digitales Amt“, hilft aber bei der Post nicht weiter. Neuer Anlauf mit Reisepass. „Die Gutscheine will ja keiner, auch in bar?“, fragt die Postangestellte, bevor sie jeden 50-Euro-Gutschein einzeln abstempelt und den Betrag ausbezahlt. Wie oft sie das wohl macht?
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