Bei Angriff auf die EU schaut Österreich zu
Trump will Grönland, Russland könnte Polen oder einen baltischen Staat angreifen. In so einem Fall helfen sich EU-Länder untereinander. Dürfte auch Österreich seine Partner bei einem Angriff auf die EU militärisch unterstützen?

Das Bundesheer hat Anfang des Jahres sein alljährliches Risikobild veröffentlicht. Es ist, wie man sich denken kann, wenig beruhigend. Die Gefahr einer Konfrontation zwischen Russland und der EU gilt als „sehr hoch“, selbst „eine Konfrontation zwischen Russland und der NATO oder eine mögliche Ausweitung des Krieges in der Ukraine ist weiterhin möglich“, wie es darin außerdem heißt.
Mehr von Ralph Janik
Risikofaktor USA
Daneben haben sich die USA unter Trump vom Partner endgültig zum Risikofaktor gewandelt. Am augenscheinlichsten wurde das bei seinen fortwährenden Avancen, sich Grönland und damit das Staatsgebiet eines EU-Mitglieds (auch wenn Grönland selbst nicht Teil der EU ist) einverleiben zu wollen. Ganz vom Tisch ist das Thema nach wie vor nicht.
Trump hat seit Jahren eine regelrechte Obsession. „Wir brauchen Grönland“, tönte er wieder und wieder, alles im Namen der nationalen Sicherheit. Dass die USA dort militärisch (vertraglich zugesichert) seit Jahrzehnten mehr oder weniger freie Hand haben, reicht ihm nicht. Man verteidige nur, was einem gehört und nicht, was man nur mietet, wie Trump sagt. Sein Immobilien-Mindset schlägt auch bei zwischenstaatlichen Beziehungen voll durch.
Europäische Verteidigungsunion vs. Neutralität
Das Bundesheer zieht aus alledem einen eindeutigen Schluss: „Die Antwort auf ‚America First‘ und andere Nationalismusbestrebungen muss ‚Europe Together‘ sein - strategische Autonomie und militärische Handlungsfähigkeit sind für Europa ein MUSS, um seine Sicherheit selbst gewährleisten zu können“, wie es im Risikobild 2026 heißt.
Was heißt das für Österreich? Nun, im Moment ist unsere primäre sicherheitspolitische Rolle in Europa passiver Natur: Wir liegen nun einmal mitten im Zentrum des Kontinents. Der Transport von Truppen oder Kriegsgerät erfolgt weniger aus Österreich, sondern – oft genug – durch Österreich.
Rechtlich ist das alles kein Problem. Die einschlägigen Gesetze geben der Bundesregierung die Möglichkeit, Waffen- und Truppentransporte durch österreichisches Staatsgebiet zuzulassen, ja sogar selbst zu liefern. Eine dahingehende Verpflichtung besteht aber nicht. Im Gegenteil, die „Ein-, Aus- oder Durchfuhr“ von Rüstungsgütern oder das „Überqueren der Grenze“ durch ausländische Streitkräfte erfolgt nur, wenn keine „völkerrechtlichen Verpflichtungen oder überwiegende außenpolitische Interessen der Republik Österreich“ dagegen sprechen. Wie man diese Bestimmung, ein klassischer Gummiparagraph, auslegt, hängt davon ab, wer im Innen-, Außen- und Verteidigungsministerium sitzt: FPÖ-Minister hätten wohl fundamental andere außenpolitische Interessen als die ÖVP oder NEOS.
Unterstützung für die Ukraine
Bei der Unterstützung der Ukraine hat sich die Bundesregierung um eine eindeutige rechtliche Grundlage für den Transit von Kriegsgerät bemüht. Es gibt einen entsprechenden Ratsbeschluss, den Österreich mitgetragen hat. Die Anforderungen des Kriegsmaterial- und des Truppenaufenthaltsgesetzes sind damit erfüllt, die alte Neutralität tritt hinter das jüngere Verfassungsrecht zurück.
Die Ukraine bekommt von Österreich nur eine ‚Ja-aber-Solidarität‘.
Zur Erinnerung: Wir haben aufgrund unseres EU-Beitritts einen Artikel in das Bundes-Verfassungsgesetz (heute Artikel 23j) eingefügt und später aktualisiert, der die Teilnahme an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zwar nicht zwingend vorschreibt, aber sehr wohl ermöglicht. Die Neutralität kann, muss aber nicht das letzte Wort haben. Im Falle eines Angriffs auf ein europäisches Land wie die Ukraine oder gar auf ein EU-Mitglied sind der Außenpolitik nur wenige rechtliche Grenzen gesetzt.
Dennoch hat man die Möglichkeiten bislang nicht voll ausgeschöpft: Österreich beteiligt sich nicht direkt an Waffenlieferungen an die Ukraine, weder durch die Finanzierung noch – und erst Recht nicht – durch eigene Exporte. Die Losung war von Anfang an klar: keine Waffen, keine „tödlich wirkende Ausrüstung“ für die Ukraine. Sie bekommt von Österreich nur eine „Ja-aber-Solidarität“.
Keine Kampfeinsätze des Bundesheeres
Würde Österreich sich ähnlich verhalten, wenn Russland seine Nachbarländer Lettland und Estland oder Polen angreift?
Freilich, derlei abstrakte Fragen lassen sich erst im konkreten Anlassfall richtig beantworten. Was sich aber beurteilen lässt, ist – siehe gerade eben – die Rechtslage. Und hier gilt das zur Ukraine Gesagte: Truppentransporte durch oder Waffenlieferungen aus Österreich zur Unterstützung eines angegriffenen EU-Lands oder jedes anderen Mitglieds, das ihm bei der Selbstverteidigung zur Hilfe kommt, sind – auf Basis eines entsprechenden Ratsbeschlusses – möglich.
Aber: Das Bundesheer kann nicht zu Kampfeinsätzen in zwischenstaatlichen Kriegen ins Ausland entsendet werden, weder in die Ukraine noch nach Grönland und auch nicht in irgendein EU-Mitgliedsland. Das hier einschlägige Gesetz (mit dem dezent sperrigen Titel „Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland“, kurz KSE-BVG) sieht nur die Friedenssicherung, humanitäre Hilfe oder Such- und Rettungsdienste vor.
Ohne Frieden keine Friedenssicherung
Der Begriff der Friedenssicherung ist eindeutiger als es auf den ersten Blick erscheinen mag: Er entspricht dem englischen „Peacekeeping“, ein allgemein anerkanntes Konzept, das auf drei Grundsätzen basiert: Die Zustimmung der betroffenen Staaten, eine nur eingeschränkte Möglichkeit zur Gewaltanwendung (primär zur Selbstverteidigung, gegebenenfalls auch zur Absicherung von Gebieten oder zur Entwaffnung von Aufständischen) und ein Mandat der Vereinten Nationen oder einer anderen (Sicherheits-)Organisation (wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit, kurz OSZE, oder eben der EU).
Das zentralste Element der Friedenssicherung erklärt sich indes aus dem Wort selbst: Um den Frieden zu sichern, muss es schon oder noch Frieden geben. Dementsprechend wurde in der Regierungsvorlage zum KSE-BVG 1996 ausdrücklich festgehalten, dass es keine Grundlage für die direkt-militärische Unterstützung eines angegriffenen Landes durch das Bundesheer beinhaltet: „Maßnahmen der kollektiven Selbstverteidigung“ gelten nicht als Friedenssicherung. Anders gesagt: Das Bundesheer kann vor und nach einem (zwischenstaatlichen) Krieg anrücken, nicht währenddessen. Daran ändert auch die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Beistandspflicht nichts: Als neutraler Staat kann Österreich sich weiterhin heraushalten (aufgrund der sogenannten irischen Klausel).
Das zentralste Element der Friedenssicherung erklärt sich indes aus dem Wort selbst: Um den Frieden zu sichern, muss es schon oder noch Frieden geben.
Dass Österreichs Bundesheer im Kriegsfall einem angegriffenen EU-Land militärisch nicht zur Hilfe eilen darf, ist im Übrigen nicht (nur) meine Privatmeinung, sondern auch die Rechtsansicht des Außenministeriums: „Es besteht … kein Entsendetatbestand für die Teilnahme an Maßnahmen kollektiver Selbstverteidigung“, wie mir das Außenministerium in einer entsprechenden Anfragebeantwortung mitgeteilt hat.
Das Verteidigungsministerium sieht es ähnlich und verweist auf die Möglichkeit zur Truppenentsendung auf Grundlage einer Resolution der Vereinten Nationen. Dabei bezieht es sich konkret auf das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG): „Da aber die Erläuterungen zum KSE-BVG ausdrücklich feststellen, dass der Begriff „Friedenssicherung“ die kollektive Selbstverteidigung ausdrücklich nicht umfasst, wäre ohne UN-Mandat eine konkrete Entsendung militärischer Kräfte nach dem KSE-BVG im Beistandsfall mangels Vorliegen der diesbezüglich erforderlichen Tatbestandsmerkmale derzeit verfassungsrechtlich unzulässig. Sobald allerdings ein UN-mandatierter Einsatz vorliegt, ist demgegenüber eine Entsendung gemäß § 1 Z 1 lit. a KSE-BVG zur „Friedenssicherung“ möglich."
Verfassungsänderung?
Die Außenministerin ist sich der verfassungsrechtlichen Grenzen unserer Solidarität durchaus bewusst. Sie sieht hier eine „Lücke“, wie es in der Beantwortung weiter heißt.
Das kann man wohl sagen: Österreich dürfte im Falle eines Angriffs unterstützt werden, aber andere nur begrenzt unterstützen. Böse Zungen würden das als sicherheitspolitisches Schmarotzertum bezeichnen.
Wenn die Regierung diesen Vorwurf entkräften bzw. die angesprochene Lücke schließen möchte, muss sie sich beeilen. Schließlich braucht sie dafür eine Verfassungsmehrheit. Und wenn es nach den Umfragen geht, wird es eine solche nach den nächsten Wahlen nur mit der FPÖ geben. Und die hat bekanntlich andere außenpolitische Interessen.
Der Beitrag wurde am 19.2.2026 aktualisiert, um die Anfragebeantwortung aus dem Bundesministerium für Landesverteidigung einzufügen.


