Warum werden straffällige Migranten nicht abgeschoben?

Eine große Mehrheit der Österreicher spricht sich dafür aus, straffällige Migranten abzuschieben. Doch internationale Abkommen engen den Spielraum der Politik ein. Wir liefern die wichtigsten Zahlen und Fakten zu einer verfahrenen Debatte.

Vier von fünf Österreichern würden verurteilte Straftäter in ihre Herkunftsländer zurückschicken, wie die jüngste Pragmaticus-Umfrage ergab. Doch Rückführungen von Migranten, die kein Bleiberecht besitzen, stellen sich nicht immer leicht dar. Von den gut 13.000 ausreisepflichtigen Personen in Österreich 2024 haben knapp die Hälfte das Land verlassen. Unter anderem sind es Gerichte, die geplante Rückführungen stoppen. Doch sind die internationalen Konventionen, die nach dem Zweiten Weltkrieg Asyl- und Menschenrechte verankern sollten, noch zeitgemäß? Wie immer liefert Auf den Punkt gebracht die wichtigsten Fakten zum Thema.

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Straffällige Migranten abschieben?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet regelmäßig gegen Abschiebungen – auch bei verurteilten, straffälligen Migranten. Denn die Menschenrechtskonvention sieht ein absolutes Rückführungsverbot in Länder vor, in denen dem Betroffenen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen könnten. Doch warum das allzu oft Auslegungssache von einzelnen Richtern ist, erklärt Politologe und Jurist Alexander Dubowy.

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