Den Islam in die Schranken weisen!

Solange die islamischen Gemeinden nicht garantieren können, dass in einer islamischen Welt auch Religionsfreiheit Platz hat, steht es Europa frei, den Islam zurückzudrängen.

Das Bild zeigt eine verschleierte Frau vor einem Zaun. Es illustriert den Kommentar „Das Ende der Toleranz“.
Beim Islam steht der Beweis seiner Kultur- und Verfassungsverträglichkeit noch aus und solange haben demokratische Gesellschaften das verfassungsmäßige Recht, den Einfluss des Islam zurückzudrängen. © Getty Images

Es gibt die gedankenlose Betrachtung, nach der wir den Religionen ihre Freiheiten lassen müssten, weil sie alle in sich gut seien. Das lässt sich so einfach aber für keine der drei abrahamitischen Religionen behaupten, denn allen drei wohnt auch ein totalitärer Zerstörungstrieb inne.

Von weltlicher Seite betrachtet, trifft die Religionen also die Beweislast, den Nachweis ihrer Kultur- und Verfassungsverträglichkeit zu erbringen. Das fällt dem Judentum wahrscheinlich am leichtesten, da es keine missionierende Religion ist und auch in seiner Endzeitlehre keine weltweite Herrschaft anstrebt. Das Christentum hat den Beweis dadurch erbracht, dass es den Boden für Säkularität und freiheitliche Verfasstheit bereitet hat. Beim Islam hingegen steht ein solcher Beweis noch aus.

Beim Islam steht der Beweis seiner Kultur- und Verfassungsverträglichkeit noch aus.

Dieser Beweis ist für den Islam auch besonders schwer zu erbringen, denn er ist, wie wir aus dem Leben Mohammeds wissen, als Doppelstrategie angelegt: Es gibt die relativ gemäßigte, abwartende Form aus der Zeit in Mekka und daneben die aggressive Variante nach der Eroberung Medinas. Als sich die Gefolgschaft Mohammeds in Mekka formierte und sich in einer Position der Schwäche gegenüber der mehrheitlich polytheistischen Bevölkerung befand, predigte der Koran Anpassung und Toleranz. Sobald der Islam aber in Medina erstarkte, war von dieser Toleranz auf einmal wenig zu hören, und das islamische Eroberungs- und Herrschaftsprotokoll mit seinen Gewaltfantasien gegenüber den Ungläubigen, den Kuffār, nahm Gestalt an.

Muslimische Mission

Dass die weltweite Machtübernahme also erst einmal aufgeschoben ist, kann uns schwerlich beruhigen. Wir müssen die gemäßigte Stufe von der Endstufe her begreifen, und in dieser Endstufe gibt es die Pflicht zur Weltherrschaft des Islam, inklusive einer unbedingten und umfassenden Geltung des göttlichen Rechts, das keinen Raum für eine Trennung von Staat und Religion lässt. Diese Trennung ist aber nicht bloß eine von vielen Forderungen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, sondern deren umfassende Geltungsbedingung.

Da kann der Islam schwer mit. Denn entgegen dem üblichen Lamento mangelt es ihm nicht bloß an einer mit unserer Aufklärung vergleichbaren Selbstkritik, sondern an dem der Aufklärung lange vorhergehenden, viel grundlegenderen Prozess, den das christliche Abendland seit dem 4. Jahrhundert durchmacht. Der deutsche Kulturhistoriker Hans Blumenberg hat diese Entwicklung treffend „Säkularisierung durch Eschatologie“ (die Lehre von den letzten Dingen wie Tod, Auferstehung und Jüngstem Gericht, Anm.) genannt.

Gemäß Blumenbergs These ist der säkulare Boden des Abendlandes – und somit die Grundlage unserer freiheitlichen Grundordnung – nicht neben dem Christentum, sondern in dessen Innenraum als Ausfluss der christlichen Endzeitlehre entstanden. Von christlicher Seite aus betrachtet, hat die säkulare Welt paradoxerweise gerade in ihrer Gottverlassenheit ihre eigene Standkraft. Dieser eigenartige Prozess der Selbstaufhebung einer Religion innerhalb ihrer selbst fehlt im Islam.

Selbst die liberalen muslimischen Rechtsgelehrten kommen zu dem Schluss, dass das Recht der Freiheit der Mission, das unter Kriegsandrohung von nicht-muslimischen Ländern gefordert wird, in muslimischen Gemeinwesen nicht gelten kann. Das heißt: Wenn die muslimische Mission erfolgreich wäre, wäre eine Gegenmission strikt verboten und ein Abfall vom Glauben gemäß Scharia mit dem Tod zu bestrafen. Im Gegensatz zur christlichen Konstruktion ist innerhalb der islamischen Architektur für eine nicht- muslimische Welt schlicht kein Platz.

Wir befinden uns in Europa also in einer brenzligen Situation: Dem sich moderat gebenden, abwartenden Islam dürfen wir aufgrund unseres liberalen Religionsrechts nichts entgegenhalten, und dem daraus erwachsenden totalen Islam können wir danach nichts mehr entgegenhalten.

Das liberale europäische Religionsrecht ist jedoch nicht aus dem Nichts auf wertneutralen Grund gefallen, sondern das Ergebnis einer Jahrhunderte dauernden Selbstreflexion der europäischen Kulturen. Deren Grundlagen lassen sich grob als ein eng verwobenes Geflecht von antikem Humanismus, römischer Jurisprudenz, Christentum und Aufklärung verstehen.

Den europäischen demokratischen Gesellschaften steht es verfassungstheoretisch frei, den Einfluss des Islam zurückzudrängen.

Wichtig ist dabei, dass der antike philosophische und politische Rationalismus uns erst auf den halben Weg zum modernen Ideal der freiheitlichen Gesellschaftsordnung gebracht hat, denn ihm fehlt eine wesentliche Zutat: das Prinzip der Subjektivität.

Von der Antike zum Christentum

Die Antike ging von der Annahme aus, dass die Menschen grundsätzlich von verschiedener Qualität seien, abhängig davon, ob sie Sklaven oder Freie, stark oder schwach, Männer oder Frauen, Adelige oder Plebejer, Griechen oder Barbaren, Gläubige oder Ungläubige waren. Die Idee, dass jeder Mensch in seinem bloßen Menschsein einen unendlichen Wert hat, war in der Antike nicht entwickelt.

Erst das Christentum hat im Angesicht des gepeinigten Gottes die Idee der universellen Menschenwürde entwickelt, die in der Aufklärung auf die Spitze getrieben wurde. Die christliche Verklärung von menschlicher Schwäche und Hinfälligkeit zum Kern unserer Werteordnung ist nicht nur weltgeschichtlich einzigartig, sondern durchwirkt alle Äußerungen der abendländischen Kultur. Sogar Karl Marx, dem man schwerlich christliche Frömmelei vorwerfen kann, schrieb: „Der atheistische Staat, der demokratische Staat, das ist der vollendete christliche Staat.“

Den Einfluss zurückdrängen

Um in den Genuss der vollen religiösen Freiheitsrechte und Förderungen zu kommen, müssen die islamischen Gemeinden wie alle Religionsgemeinden Garantie leisten, dass auch in der zweiten Stufe, im Endspiel ihrer Religion, Raum für Säkularität – also für Nicht-Islam – bleibt. Das ist sicherlich eine schwierige, für viele Muslime vielleicht sogar unmögliche Aufgabe, denn sie widerspricht der geforderten totalen Unterwerfung unter ihren Gott. Eine solche Garantieleistung wird also zu Verwerfungen innerhalb der muslimischen Gemeinden führen, denn sie muss, um glaubhaft zu sein, mehr als nur bloße Bekundung sein.

Es liegt nicht am Westen, die Frage zu lösen, wie diese Garantie auszusehen hat. Sie ist vielmehr die Bringschuld einer jeden Religionsgemeinschaft, die an den europäischen Freiheiten teilhaben will. Bis diese Garantie geleistet ist, steht es den europäischen demokratischen Gesellschaften verfassungstheoretisch frei, den Einfluss des Islam zurückzudrängen. Eine solche Vorgehensweise widerspricht weder dem Gleichheitsgrundsatz noch dem Prinzip der Religionsfreiheit.

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